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Unser Beratungsschwerpunkt ist die wasserwirtschaftliche Erschließung von Wohnbaustandorten, Gewerbegebieten, Einzelstandorten. 

Wir beraten Investoren, Bauträger, Architekten zur Erschließung der geplanten Gebiete, Standorte. 

Wir unterstützen bei der Vorbereitung, der Planung und der Durchführung von Erschließungsvorhaben. 

Wir beraten bei gemeinsamen Vorhaben von öffentlicher Hand und privater Wirtschaft (Städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge). 

Wir beraten Grundstückeigentümer zur Problematik der Ordnungsmäßigkeit von Schmutzwassergrundleitungen / Hausanschlussleitungen.

Wir beraten Grundstückseigentümer zur Problematik "Straßenausbaubeitragsgesetz"